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Hier entsteht die Seite Unser Hafen.

 

Der Ditzumer Hafen ist ein sogennannter Muhdehafen. Er erstreckt sich trichterförmig vom Siel hinaus zur  Ems. Durch das Sielen, das Entwässern des Hinterlandes während der Ebbe wird der Hafen tief gehalten. Im Breich des Sielbauwerkes besitzt der Hafen bis hin zur Spundwand eine gleichmäßige Wassertiefe, vor der Werft im Westteil nimmt die Wassertiefe deutlich ab, vorallem im Ostteil zum Deichvorland hin steigt der Boden deutlich an. Hier sind die Liegeplätze für die Sportboote. Dem Siel zu haben sie ausreichend Wasser auch nahe Niedrigwasser, der Ems zu, wo die größeren Boote liegen,  fallen die Plätze hoch trocken. Für die Seesegler bedeutet das allerdings keine Beeinträchtigung, da sie zum Auslaufen oder Einlaufen den mitlaufenden Strom benötigen und so zu Beginn der  Ebbe, sowie am Ende der Flut immer den höchsten Wasserstand haben.

 Links im Bild Sportboothafen, Bildmitte die Fischer, rechts die Emsfähre

 

Sportboothafen des SV.Boreas

 

Stegwart: Hartmut Sinning, Auf dem Kee 11, 26844 Pogum, Tel 04902 915863

e-mail:hartmut.sinning@web.de

 

 Stellvertr.Stegwart:

Helmut ter Hark  Nendorper Str. 14A, 26844 Jemgum,(0 49 02) 5 67

e-mail: hterhark@yahoo.de

 

Allerheiligenflut 2006

Nicht immer zeigt sich unser Hafen in harmloser Fischkutterromantik. Am 1.11.2006 erlebten wir einen Wasserstand , wie schon Jahrzehnte nicht mehr. Unsere Stegananlage wurde über die Dalben gehoben und aufs Deichvorland gesetzt.  Schwer beschädigt und teilweise zerstört konnten die tonnenschweren Stege von einer Handvoll Helfern, die mitten in der Arbeitswoche zur Verfügung stand, wieder ins Wasser  gerbracht werden.

Die Sturmflut reicht bis zu den Fenstern des Vereinsheims, im Hintergrund das Fischhaus.

 

wen die wohl suchen?

wen die wohl suchen?

 

 

 

 

Nutzungsordnung für die Steganlage des

SV Boreas – Ditzum Ems

 

  1. Vergabe der Liegeplätze

 

  1. Die Mitgliedschaft im SV Boreas ist Voraussetzung für einen Liegeplatz an der Steganlage des Vereins, beinhaltet aber kein Anspruch auf einen Liegeplatz.
  2. Die Vergabe der freien Liegeplätze findet Anfang März statt.
     
  3. Die Zuteilung der einzelnen Liegeplätze regelt der Vorstand
     
  4. Interessenten für einen Liegeplatz richten einen schriftlichen Antrag nach beiliegendem Muster an den Vorstand.
     
  5. Sind keine Liegeplätze frei, so führt der Vorstand eine Warteliste.
     
  6. Antragsteller mit ständigem 1. Wohnsitz in Ditzum werden bei gleichlanger Mitgliedschaft bevorzugt behandelt.
     
  7. Die Vergabe richtet sich zuerst nach der Dauer der Mitgliedschaft im Verein und danach nach dem Datum des Antrags auf einen Liegeplatz.
     
  8. Der Liegeplatz wird zunächst für zwei Jahre auf Probe vergeben. Die Aufnahmegebühr ist zu leisten und wird unverzinslich zurückerstattet, wenn der Vorstand nach Ablauf der zwei Jahre keinen Liegeplatz auf Dauer zuteilt.
     

 

  1. Pflichten der Liegeplatzinhaber
    1. Entrichtung der Steggebühr und Kosten.


 

  1. Entrichtung der Aufnahmegebühr für neue Liegeplatzinhaber. In der Ausbildung Befindliche zahlen zunächst die halbe Gebühr und den Rest nach Beendigung der Ausbildung.
     
  2. Entrichtung der Steggebühr laut Gebührenordnung
     
  3. Abgabe einer Einzugsermächtigung für Gebühren und Beiträge
     
  4. Ableistung von einer festgesetzten Anzahl Arbeitsstunden. – Werden diese Arbeitsstunden nicht geleistet, so ist das betreffende Vereinsmitglied zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet.

 

  1.  Zusätzliche Kosten für die Steganlage können auf die Liegeplatzinhaber anteilig umgelegt werden.

 

Kosten und Zeiten werden auf der ordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt.
 


  1. Während der Abwesenheit von Bootseigner und Boot verfügt allein der Verein über den Liegeplatz. Eine eigenständige Vergabe durch den Liegeplatzinhaber ist nicht statthaft. Die Zeit der Abwesenheit ist dem Stegwart bekannt zu geben.
     
  2. Den Anweisungen des Stegwarts ist zu folgen.
     
  3. Der Vorstand bestimmt den Zeitpunkt des Einsetzens und der Herausnahme der Stege.
     
  4. Nach dem Einsetzen der Stege werden diese vom Vorstand abgenommen, erst danach dürfen die Liegeplätze benutzt werden.
     
  5. Die Steganlieger haben den Liegeplatz spätestens am Vortag der Herausnahme der Stege zu räumen.
     
  6. Die Liegeplatzinhaber haben zu Beginn jeder Saison eine schriftliche Erklärung über den Anti-Fouling-Anstrich dem Vorstand zu geben.

 

  1. Sollte der Liegeplatz nicht belegt werden, ist die Steggebühr trotzdem fällig. Wird der Liegeplatz nicht mehr benötigt, ist dies dem Vorstand spätestens am Ende der Saison schriftlich mitzuteilen


 

  1. Aufgabe des Liegeplatzes
    1. Die endgültige Aufgabe eines Liegeplatzes kann nur zum Saisonende erfolgen.
       
    2. Wird der Liegeplatz drei Jahre hintereinander vom Bootseigner nicht als Hauptliegeplatz genutzt, so gilt er als aufgegeben.

 

  1. Verlust des Liegeplatzes
    1. Der Liegeplatz geht verloren, wenn der Liegeplatzinhaber nachhaltig seine Pflichten verletzt und er einer Abmahnung durch den Vorstand nicht nachkommt. (Entrichtung der Gebühren, Kosten und Umlagen usw.)
       
    2. Der Liegeplatz geht verloren, wenn die Mitgliedschaft im Verein verloren geht. (§ 6 der Vereinssatzung). Das Nutzungsrecht auf den Liegeplatz ruht, nachdem ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen wurde (§ 6.03 der Vereinssatzung) bis dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

 

  1. Inkrafttreten

 

Diese Nutzungsordnung wurde beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 10.02.2017, sie tritt umgehend  in Kraft und ersetzt alle vorherigen Nutzungsordnungen.

 

 

Ditzum, den 10.02.2017

 

Der Vorsitzende

 

 


 

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